24.06.2024
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass für Wohnmobile eine neue Pflicht eingeführt wird. Dies bedeutet, dass Besitzer von Wohnmobilen zukünftig bestimmte Auflagen erfüllen müssen, um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen. Dieser Schritt soll dazu dienen, die Sicherheit und Regulierung im Bereich der Wohnmobile zu verbessern. Es ist wichtig, dass Besitzer von Wohnmobilen sich über die neuen Pflichten informieren und diese zeitnah umsetzen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans ist nun eine verbindliche Anforderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Laut dem Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) müssen Besitzer von Caravans zukünftig alle zwei Jahre eine Gasprüfung vornehmen, die unabhängig von der Hauptuntersuchung ist. Zuvor war diese Prüfung nur eine Empfehlung. Zusätzlich ist eine Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen erforderlich. Die neuen Vorschriften für Gasanlagen sind im § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.
Für Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die noch keine Gasprüfung vorgenommen haben, besteht bis zum 19. Juni 2025 Zeit, dies nachzuholen, bevor die neue Verordnung in Kraft tritt. "Die Prüfung kann von anerkannten Fachleuten, einschließlich unabhängiger Prüfer, mit den üblichen Prüfgeräten durchgeführt werden", erklärt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG. Camper können anerkannte Prüfer auf der Webseite gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de finden.
Die Nichtdurchführung der neu eingeführten Gasprüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Je nachdem, wie viel Zeit seit dem Ablaufdatum vergangen ist, kann das Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro betragen. Flüssiggas (LPG), bestehend aus Propan, Butan und deren Mischungen, sollte nicht mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) verwechselt werden. LPG findet Verwendung als Heiz- und Kühlmedium, Kraftstoff (Autogas), sowie in Industrie, Landwirtschaft und im Freizeitsektor.